Umweltverträglichkeitsprüfung

Von der Planung bis zum Bau und Betrieb unserer Stromleitungen setzen wir alles daran, die Auswirkungen für Mensch, Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Das fordert der Gesetzgeber von uns. Und das entspricht unserem unternehmerischen Selbstverständnis.

Voraussetzung für die Genehmigung

Um über die Genehmigung einer Höchstspannungsleitung zu entscheiden, verlangt der Gesetzgeber eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Voraussetzung für die Bundesfachplanung von grenzüberschreitenden oder länderübergreifenden Leitungen nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist darüber hinaus eine vorgelagerte strategische Umweltprüfung. Hierfür bewerten Gutachter die aktuelle Umweltsituation im Untersuchungsgebiet. Außerdem beschreiben sie, wie sich die neue Leitung voraussichtlich auswirken wird – differenziert nach sogenannten Schutzgütern.

Dazu zählen:

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  • Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.

Umweltaspekte in der Planfeststellung

Die zuständige Planfeststellungsbehörde wägt schließlich ab, inwieweit ein Eingriff in die Natur vertretbar ist oder wo zum Beispiel die Trasse verschoben werden sollte, um die Umwelt zu entlasten. Sie bezieht dabei auch Fachbehörden und Naturschutzverbände ein. Auf Basis dieser Entscheidung bauen wir dann die Leitung.

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