Kommission benennt zentrale Energieinfrastrukturvorhaben für die Integration der Energiemärkte und die Diversifizierung der Versorgungsquellen in Europa

Europäische Kommission - Pressemitteilung

Insgesamt 195 zentrale Energieinfrastrukturprojekte stehen auf der heute von der Europäischen Kommission verabschiedeten Liste der sogenannten Vorhaben von gemeinsamem Interesse. Sie sind wichtige Bausteine der Energieunion der EU und dienen ihrer energie- und klimapolitischen Zielen.


Die Europäische Kommission hat heute eine Liste von 195 zentralen Energieinfrastrukturvorhaben verabschiedet, die dazu beitragen werden, die energie- und klimapolitischen Ziele in Europa zu erreichen, und wichtige Bausteine der Energieunion der EU darstellen. Die Projekte - sogenannte "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" (Projects of Common Interest, PCI) - ermöglichen es, die Energiemärkte in Europa zu integrieren und die Energiequellen und Transportwege zu diversifizieren, und unterstützen so den schrittweisen Aufbau der Energieunion. Zudem tragen die heute verabschiedeten PCI dazu bei, die Isolation einiger Mitgliedstaaten im Energiebereich zu durchbrechen.


Sie ermöglichen es ferner, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die CO2-Emissionen somit zu senken. Für PCI bestehen beschleunigte Genehmigungsverfahren und verbesserte regulatorische Bedingungen, und sie können für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) in Betracht kommen. Im Rahmen der CEF wurden den transeuropäischen Energieinfrastrukturen für den Zeitraum 2014-2020 Finanzmittel in Höhe von 5,35 Mrd. EUR zugewiesen, um Vorhaben von gemeinsamem Interesse schneller durchführen zu können und sie für Investoren attraktiver zu machen.

Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete erklärte dazu:

Moderne und zuverlässige Energieinfrastrukturen sind für einen ungehinderten Energietransport durch Europa unabdingbar. Mit Hilfe dieser Projekte können wir unsere Energiemärkte integrieren, unsere Energiequellen und Transportwege diversifizieren und die Isolation einiger Mitgliedstaaten im Energiebereich beenden. Zudem helfen sie uns, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die CO2-Emissionen somit zu senken. Für die Umgestaltung der Energiesysteme in Europa benötigen wir Investitionen in strategische Infrastrukturen von einigen Milliarden Euro. Mit Hilfe dieser Liste von Projekten können wir unsere Mittel gezielt dafür einsetzen, eine umweltfreundliche und erschwingliche Energieversorgung für die Menschen in Europa zu gewährleisten.

Mit der heutigen Liste wird die im Oktober 2013 verabschiedete Liste von PCI aktualisiert. Sie umfasst 108 Projekte im Strombereich, 77 im Gasbereich, 7 im Erdölbereich und 3 im Bereich der intelligentenNetze. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Strom- und Gasbereich wurde zudem dadurch erreicht, dass Projekte von besonders hoher Priorität regional ermittelt wurden.

Für die Vorhaben ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • eine größere Transparenz und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit;
  • beschleunigte Genehmigungsverfahren (mit einer verbindlichen Höchstdauer von dreieinhalb Jahren);
  • bessere, schnellere und straffere Umweltverträglichkeitsprüfungen;
  • eine einzige zuständige nationale Behörde, die als zentrale Anlaufstelle für die Genehmigungsverfahren fungiert;
  • eine verbesserte regulatorische Behandlung, da die Kostenaufteilung auf dem Netto-Nutzen basiert und Regulierungsanreize geboten werden;
  • die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) in Form von Zuschüssen und innovativen Finanzinstrumenten.

Projekte können nur dann in die Liste aufgenommen werden, wenn sie einen erheblichen Nutzen für mindestens zwei Mitgliedstaaten bringen, die Marktintegration und den Wettbewerb stärken und dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken. Energieinfrastrukturen sollten im Prinzip von den Marktteilnehmern und durch Nutzerentgelte finanziert werden. Damit der enorme Investitionsbedarf jedoch gedeckt werden kann, hat die EU Fonds wie die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eingerichtet, die eine Hebelwirkung in Bezug auf die erforderlichen Investitionen ausüben. So wurden im Rahmen der CEF 2014 und 2015 insgesamt 797 Mio. EUR für Studien und Bauarbeiten bereitgestellt, um die Durchführung der PCI zu unterstützen.

Von der ersten Liste aus dem Jahr 2013 sind inzwischen bereits 13 Projekte abgeschlossen oder sollen bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Der Abschluss weiterer 62 Vorhaben wird bis Ende 2017 erwartet.

Die Kommission konnte bei vielen Projekten wesentlich dazu beitragen, sie auf den Weg zu bringen, etwa indem sie politische Maßnahmen traf und eine Einigung zwischen verschiedenen Ländern herbeiführte oder indem sie technische und/oder finanzielle Hilfe bei den Vorhaben leistete.

Die Liste von PCI wird alle zwei Jahre aktualisiert, um neue Vorhaben aufzunehmen und hinfällige Projekte zu streichen.

Hintergrund

Der enorme Investitionsbedarf bei Energieinfrastrukturen war 2011 einer der Gründe für die Vorlage der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung). Mit der TEN-E-Verordnung wurde ein strategischer Rahmen für die langfristigen Ziele der EU im Bereich der Energieinfrastrukturen geschaffen und auch das Konzept der Vorhaben von gemeinsamem Interesse eingeführt. Die Verordnung enthält neun vorrangige strategische Infrastrukturkorridore in den Bereichen Strom, Gas und Erdöl sowie drei EU-weite vorrangige Infrastrukturgebiete für Stromautobahnen, intelligente Netze und CO2-Transportnetze.

Die Zustimmung der Kommission zur endgültigen Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse ist das Ergebnis eines detaillierten Ermittlungs- und Bewertungsverfahrens der regionalen Gruppen, die im Rahmen der TEN-E-Verordnung eingerichtet wurden. Diese Gruppen bestehen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und des Europäischen Netzes der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-G), der nationalen Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, der Projektträger, der nationalen Regulierungsbehörden und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER). Auch die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurden berücksichtigt. In einem letzten Schritt wurden die regionalen Listen dann von den sogenannten hochrangigen Entscheidungsgremien aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission verabschiedet. Erst dann konnte die Kommission die Liste in Form eines delegierten Rechtsakts formal verabschieden.

Weitere Informationen

Vollständige Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für jeden vorrangigen Korridor:

https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-unveils-list-195-key-energy-infrastructure-projects

Factsheet zu den Vorhaben von gemeinsamem Interesse:  MEMO/15/6108

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