Raumordnungsverfahren für die 380 kV-Freileitung Osnabrück/Lüstringen - Gütersloh (NRW) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/NRW eingeleitet

Oldenburg. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am heutigen Mittwoch, 10.09.2014 das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Gütersloh - Wehrendorf; Abschnitt Melle (Pkt. Königsholz, Landesgrenze Niedersachsen/ NRW) - Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen" eingeleitet.

Für diese Leitung wurde im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Projekt Nr. 16 festgelegt, dass ein vordringlicher Bedarf besteht. Für die Höchstspannungsleitung soll nach der Planung der Vorhabenträgerin Amprion GmbH möglichst die Trasse der vorhandenen 220 kV-Leitung genutzt werden. Diese Leitung soll abgebaut werden. Da die vorhandene 220 kV-Freileitung in einigen Teilbereichen die im Landes-Raumordnungsprogramm festgelegten Mindestabstände zu Wohngebäuden unterschreitet, hat Amprion soweit wie möglich für diese Abschnitte Trassenalternativen entwickelt.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Bei den berührten Gemeinden werden deshalb in Kürze die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den Städten bzw. Gemeinden zu dem Vorhaben äußern.

Die Städte und Gemeinden geben die eingegangenen Stellungnahmen an die Raumordnungsbehörde weiter. Die Unterlagen können auch online eingesehen werden unter www.380kv-osna.niedersachsen.de.

Hier können auch direkt Stellungnahmen abgegeben werden. Das Raumordnungsverfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens und der Festlegung eines Trassenkorridors. Diese landesplanerische Feststellung wird beim anschließenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Sie entfaltet also keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Der landesplanerischen Feststellung kann man dann entnehmen, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Für die geplante Leitung wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit dem Planfeststellungsverfahren das Genehmigungsverfahren durchführen.

Ansprechpartner für diese Presseinformation

Bernhard Heidrich
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Raumordnung und Landesplanung
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