Umsetzung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten durch die Übertragungsnetzbetreiber

Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart. Am 24. und 25. Juni wurden die ersten Ausschreibungen für sofort abschaltbare Lasten und schnell abschaltbare Lasten für Juli 2013 erfolgreich durchgeführt. Insgesamt wurden 247 MW sofort abschaltbare Lasten und 332 MW schnell abschaltbare Lasten bezuschlagt.

Für die Umsetzung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wurde ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag entwickelt. Auf der Grundlage dieses Vertrages können die Anbieter von abschaltbaren Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit in den operativen Netzbetrieb im Sinne der Verordnung eingebunden werden.

Mit Abschluss des Rahmenvertrages werden die technischen, rechtlichen, organisatorischen, operativen und kommerziellen Bedingungen zwischen den Anbietern und den Anschluss-Übertragungsnetzbetreibern für die Nutzung der abschaltbaren Lasten festgelegt. Der abgeschlossene Rahmenvertrag berechtigt einen Anbieter zur Teilnahme an der monatlichen Ausschreibung für abschaltbare Lasten.

Wesentliche Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen einem Anbieter und einem Übertragungsnetzbetreiber ist ein erfolgreich abgeschlossenes Präqualifikationsverfahren für die jeweilige abschaltbare Last.

Weitere Information zu aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen sowie den Rahmenvertag und die Präqualifikationsunterlagen gibt es auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber und unter  www.regelleistung.net.