Umsetzung der Reservekraftwerksverordnung durch die Übertragungsnetzbetreiber

Die Beschaffung der Netzreserve wird durch die Reservekraftwerksverordnung geregelt. Obwohl die Versorgungssicherheit nach wie vor nicht akut gefährdet ist, hat sich das Gefahrenpotenzial für Stromnetze und Versorgung im Vergleich zu vergangenen Jahren aufgrund der zunehmenden Einspeisung Erneuerbarer Energien und des Wegfalls konventioneller und nuklearer Kraftwerksleistung deutlich erhöht. Die Netzreserve soll dazu beitragen, die Stromversorgung sicherer zu machen. Entsprechend der Reservekraftwerksverordnung hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Kraftwerken für die Netzreserve geprüft und veröffentlicht. In ihrem Bericht hat die Bundesnetzagentur einen unmittelbaren zusätzlichen Bedarf von insgesamt 518 MW an Erzeugungskapazität für die Netzreserve festgestellt. Dieser wird durch die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens vertraglich gesichert. Insgesamt beträgt der von den vier Übertragungsnetzbetreibern berechnete und von der Bundesnetzagentur geprüfte und bestätigte Bedarf an Netzreserve für den kommenden Winter 2.540 MW. Davon haben die Übertragungsnetzbetreiber in Absprache mit der Regulierungsbehörde zum vergangenen Winter bereits 2.022 MW längerfristig vertraglich gesichert: 1.822 MW hat TenneT kontrahiert (Irsching 3 und Staudinger 4 in Süddeutschland sowie Netzreserve aus Österreich), weitere 200 MW werden von TransnetBW (GKM3) gestellt.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber fordern nun interessierte Anlagenbetreiber auf, ihr Interesse zur Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve zu bekunden. Die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Hinweise zum Verfahren stehen auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung. Hier gibt es auch Information zu den notwendigen Voraussetzungen für Anlagen und Anlagenbetreiber einschließlich der betroffenen geographischen Netzregion und der technischen Anforderungen.

Die Abgabefrist endet am 1. Oktober 2013. Ein eventueller Abschluss von Verträgen ist bis 15. Oktober 2013 vorgesehen.