Umlage nach AbLaV ab 2014

 https://www.netztransparenz.de/EnWG/Umlage-18-AbLaVJahr Umlage
2023 --
2022 0,003 ct/kWh
2021 0,009 ct/kWh
2020 0,007 ct/kWh
2019 0,005 ct/kWh
2018 0,011 ct/kWh
2017 0,006 ct/kWh
2016* --
2015 0,006 ct/kWh
2014 0,009 ct/kWh

* § 19 S. 2 AbLaV in der bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung sah vor, dass die Verordnung zum 01.01.2016 außer Kraft tritt. Da zum Zeitpunkt der Umlagenveröffentlichung für das Jahr 2016 (am 15. Oktober 2015) keine Verlängerung der bestehenden Verordnung beabsichtigt und ebenfalls keine neue Verordnung mit Inkrafttreten zum 01.01.2016 absehbar war, wurde von den ÜNB für das Jahr 2016 keine AbLaV-Umlage veröffentlicht und erhoben.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter diesem Link:

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