Planungsstand Trier-Saarburg-Bundesgrenze

Der Bundesbedarfsplan sieht für das Vorhaben Nr. 71 aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.

Im ersten Quartal 2022 hat Amprion den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der BNetzA eingereicht. Dafür haben wir insgesamt 17 räumliche Alternativen untersucht. Im Frühjahr 2022 fand das schriftliche Antragsverfahren – die sogenannte Antragskonferenz – nach § 20 NABEG statt, an dem vor allem Träger öffentlicher Belange beteiligt waren. Sie konnten sich zu Umfang und Inhalt der Untersuchungen zu raumordnerischen und umweltfachlichen Belangen einbringen. Die Präsentation zur Antragskonferenz finden Sie hier.

Seit Anfang August 2022 steht auf Basis dessen der sogenannte Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG fest. Darin hat die BNetzA definiert, welche Unterlagen und Gutachten Amprion vorzulegen hat und in welchem Zeitraum diese eingereicht werden müssen. Der Untersuchungsrahmen kann auf der  Internetseite der Behörde eingesehen werden.

Wir erarbeiten nun die Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG.

Auf Luxemburger Staatsgebiet – von der deutschen Grenze bis zur geplanten Umspannanlage Bofferdange – übernimmt der Netzbetreiber Creos Luxembourg S.A. den Ausbau. Weitere Informationen finden Sie  hier.

Dialog

Amprion hat im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung schon 2021, und damit bereits weit vor dem Beginn des behördlichen Verfahrens, Kommunen sowie Bürger*innen durch Projektvorstellungen, Bürgerinfomärkte und digitale Angebote informiert.

Zuletzt fanden im November 2022 weitere Veranstaltungen statt, um über den aktuellen Stand der detaillierten Planungen im gesamten Vorhaben zu informieren.

Nancy Kluth
Ihre Ansprechpartnerin
Nancy Kluth
Projektsprecherin