Planungsstand

Derzeit bereiten wir die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG vor, den wir Mitte 2024 einreichen wollen.

Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt im zweistufigen Genehmigungsverfahren. Dabei wird ein geeigneter Korridor für den späteren Trassenverlauf ermittelt und mit alternativen Verläufen verglichen. Amprion erstellt dafür eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS) sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Außerdem bieten wir im Rahmen der Bundesfachplanung Dialogveranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange an. So können wir bereits frühzeitig relevante Belange bei der Festlegung des Trassenkorridors berücksichtigen.

Der festgelegte Trassenkorridor bildet die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren, in dem der genaue Verlauf der Stromtrasse definiert wird. Die Bundesnetzagentur erlässt als zuständige Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Umsetzung der Maßnahme.